Förderung
SchülerInnen des 2. Kursjahres (Prüfungsjahr) sind nicht zur Berufstätigkeit verpflichtet.
Sie können bei regelmäßigem Unterrichtsbesuch unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG, hier mehr Informationen) als Schenkung erhalten.
Was beginnt...
Ausgesuchte Veranstaltungen, die wir Ihnen ans Herz legen möchten
Wollen Sie besser Lesen und Schreiben lernen? Wir helfen Ihnen! Kommen Sie einfach vorbei!
In kleinen Gruppen - Fortschritte machen und Kenntnisse verbessern
Aus-, Weiter- und Fortbildung, Fachberatung und Coaching für pädagogische Fachkräfte
Zertifiziert und förderfähig bei den gesetzlichen Krankenkassen
Durchführung von Arbeitsförderungsmaßnahmen nach AZAV