Rücktritt

Angemeldete Teilnehmer/-innen können ohne Angabe von Gründen innerhalb folgender Fristen zurücktreten (schriftlich oder persönlich):

- bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn bei

  • Veranstaltungen, die bis zu 7 Termine umfassen
  • Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl bis 10
  • (Wochenend-)Seminaren
  • Intensiv-/Kompakt-/Blockkursen, Lehrgängen
  • Exkursionen

- bis 14 Kalendertage vor Beginn bei Intensivkursen „Deutsch als Fremdsprache“;

- bei allen sonstigen Kursen bis einschließlich zum 2. Werktag nach dem 1. Kurstermin. Abmeldungen bei Dozenten/-innen sind unwirksam. 

Entscheidend ist der Eingang des Schreibens bei der vhs. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts von der Kursteilnahme wird das entrichtete Entgelt in voller Höhe zurückgezahlt. Im Übrigen wird die Kursgebühr nur erstattet, wenn die betreffende Veranstaltung ausfällt. Bei Rücktritt von einer Prüfung werden entrichtete Prüfungsgebühren nicht erstattet.

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