Teilnahmebescheinigung für die Krankenkasse

Die Kursangebote, die den Vorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen (§ 20Abs. 1 SGB V) entsprechen, sind mit dem Zusatz „Krankenkassenzuschuss möglich“ gekennzeichnet. Sie erhalten auf Nachfrage nach Beendigung des Kurses – bei regelmäßiger Teilnahmen – eine Teilnahmebescheinigung mit dem Zusatz, dass der Kurs den Vorgaben des § 20 Abs. 1 SGB V entspricht. Jede Krankenkasse hat jedoch eigene Regelungen, sodass evtl. auch nicht gekennzeichnete Kurse von manchen Kassen bezuschusst werden.

Bonussystem: Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonussystems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse! Mit der Teilnahmebescheinigung der vhs und dem Zahlungsbeleg können Sie bei Ihrer Krankenkasse den Stempel für Ihr Bonusheft erhalten.

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