vhs Spezial / Bildungszeitgesetz
Seit dem 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. www.bildungszeitgesetz.de.
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer/innen, Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter gilt das BzG BW entsprechend.
Die bezahlte Bildungsfreistellung kann genutzt werden für
> die berufliche Weiterbildung,
> die politische Weiterbildung sowie für
> die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere, ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de. Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens aber bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen. Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer/innen, Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter gilt das BzG BW entsprechend.
Die bezahlte Bildungsfreistellung kann genutzt werden für
> die berufliche Weiterbildung,
> die politische Weiterbildung sowie für
> die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere, ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de. Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens aber bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt. Diese Fristen sollen beiderseits Planungssicherheit sicherstellen. Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.
Bildungszeitgesetz
Ausfall: Grundlagen der Gesprächsrhetorik (Basismodule 3 + 4) Bildungszeitgeset
Wann:
ab Sa., 16.1., 10.00 Uhr
Nr.:
202506403
Status:
Kurs ausgefallen
Ausfall: Rhetorik - Aufbaumodul mit Abschlusspräsentation (Modul 5) Bildungszeit
Wann:
ab Sa., 30.1., 9.00 Uhr
Nr.:
202506404
Status:
Kurs ausgefallen
Bildungsberatung und Kompetenzentwicklung (Weiterbildung für Berater/-innen)
Wann:
ab Do., 25.2., 13.00 Uhr
Nr.:
211100404O
Status:
Keine Anmeldung möglich. Bitte beachten Sie die Kursinfo
Naturpark Nagelfluhkette Bregenzerwald - Nachhaltigkeitsimpulse aus und in den A
Wann:
ab So., 16.5., 9.00 Uhr
Nr.:
211102800
Status:
Keine Anmeldung möglich. Bitte beachten Sie die Kursinfo
Klimawandel in den Alpen Einzigartige Gebirgsräume unter Druck (Bildungszeitgese
Wann:
ab So., 22.8., 9.00 Uhr
Nr.:
211102801
Status:
Keine Anmeldung möglich. Bitte beachten Sie die Kursinfo
Naturpark Velebitgebirge Zukunftsperspektiven für Urwalderhalt und nachhaltige
Wann:
ab So., 13.6., 9.00 Uhr
Nr.:
211102802
Status:
Keine Anmeldung möglich. Bitte beachten Sie die Kursinfo
Erfolgreich und gelassen in Beruf und Alltag/Wertschätzende Kommunikation und St
Wann:
ab Mo., 6.9., 9.00 Uhr
Nr.:
211106658
Status:
Anmeldung möglich
Grundlagen der Rhetorik und des Sprechens (Basismodule 1 + 2) Bildungszeitgesetz
Wann:
ab Sa., 27.2., 10.00 Uhr
Nr.:
211506401
Status:
Anmeldung möglich
Grundlagen der Rhetorik und des Sprechens (Basismodule 1 + 2) Bildungszeitgesetz
Wann:
ab Sa., 20.3., 10.00 Uhr
Nr.:
211506402
Status:
Anmeldung möglich